netgarden.ch erarbeitet für seine Kunden digitale Marketingstrategien und erbringt Konfigurations- und Programmierungsleistungen zur Erstellung von Websites. Aufträge werden erst nach schriftlicher Auftragsbestätigung in Angriff genommen, soweit nichts anderes schriftlich vereinbart worden ist.
Pauschal offerierte Preise sind bis zu einer schriftlich vereinbarten Stundenzahl verbindlich. Alles was über diese Stundenzahl von netgarden geleistet wird, wird dem Kunden in Rechnung gestellt. Vom Kunde verursachter Mehraufwand durch nachträgliche Änderungen oder Korrekturen (Bildbearbeitung, Textänderungen oder Dateneingriffe) wird zusätzlich in Rechnung gestellt und ist in den offerierten Preisen nicht enthalten.
Der Kunde stellt netgarden innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt der Auftragsbestätigung die zur Erstellung der Website erforderlichen Daten zur Verfügung. netgarden ist nicht verpflichtet, die vom Kunden gelieferten Inhalte zu überprüfen. Fallen jedoch während der Umsetzungsphase auf Kundenwunsch grössere Änderungen an, wie zum Beispiel Bild oder Textbearbeitung, werden diese auf Stundenbasis in Rechnung gestellt.
Die Zahlung des Rechnungsbetrages hat innerhalb von 30 Tagen zu erfolgen. Zahlungsverzug wird unter Anrechnung einer Umtriebsentschädigung und eines Verzugszinses von 5% ab Rechnungsdatum nachbelastet. netgarden behält sich vor, bei Zahlungsverzug oder Unstimmigkeiten Arbeiten für den Auftraggeber einzustellen und diese erst dann wieder aufzunehmen, wenn die Zahlungen vollständig geleistet wurden. netgarden verlangt vor Auftragsbeginn immer 1/3 des offerierten Betrages, soweit nichts anderes schriftlich vereinbart wurde. Ist nach 30 Tagen kein Zahlungseingang erfolgt, tritt das gesetzliche Mahnverfahren in Kraft.
netgarden gibt dem Kunden das uneingeschränkte Recht, die von uns erstellte Website zu nutzen.
Nach vollständiger Erstellung der Website gemäß Auftragsbestätigung werden diese dem Kunden auf dem Server zur Verfügung gestellt. Sollten Störungen beim Betrieb der angepassten Website entstehen, so ist der Kunde verpflichtet diese innerhalb von 5 Tagen netgarden schriftlich zu melden. netgarden steht dem Kunden nach Inbetriebnahme der WordPress Website zur Verfügung, um allfällige Mängel zu untersuchen und zu beheben. Werden netgarden innerhalb von fünf Tagen nach Inbetriebnahme der Website keine Fehler schriftlich mitgeteilt, so gelten die Leistungen als abgenommen. netgarden übernimmt keine Verantwortung für den Server, die Datenleitungen, den Internet-Zugang der Nutzer.
netgarden haftet nicht für falsche oder illegale Inhalte, weder auf den erstellten Webseiten noch auf den auf diesen verlinkten Seiten. Nach Abnahme und Übergabe der Seite an den Kunden geht sämtliche Verantwortung für die Inhalte auf den Kunden über.
Die Einschaltung von unseren Partnerfirmen zur Leistungserbringung wird von netgarden ohne Zustimmung des Kunden durchgeführt. netgarden übernimmt die Verantwortung für die erbrachte Leistung.
Erfüllungsort ist der Sitz von netgarden.ch in Zürich. Zur Beurteilung von Streitigkeiten sind die ordentlichen Gerichte zuständig. Anwendbar ist ausschliesslich Schweizerisches Recht.
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